Verhaltensgrundregeln für Laufgruppenführer

Jeder Verantwortliche, d. h. vom Verein eingesetzte Laufgruppenleiter, hat sich verpflichtet, folgende, übrigens ganz allgemein gültige Regelungen bei allen Veranstaltungen, zu beachten und auch auszuführen. Die Einhaltung der Empfehlungen und Regeln ist wichtig, um Schäden abzuwenden bzw. in einem möglichen Schadensfall einen entsprechenden Versicherungsschutz zu erhalten.

Belehrung über mögliche Gefahren

  • Vor dem Lauf muss auf evtl. Besonderheiten der Strecke hingewiesen werden, wie z.B. wurzelige Waldstrecken, rutschige Wegabschnitte, bekannte Baustellen, etc.
  • Überquerung von Straßen und Bahnstrecken nur nach den gesetzlichen Vorschriften, z.B.  bei roter Ampel oder geschlossener Halbschranke gibt es keinen Ermessungsspielraum!

Überprüfung von Gefahrenquellen

  • Wege sollten bekannt sein, bzw. vorher abgelaufen worden sein. Überraschende neue Gefahrenquellen unterwegs müssen vor der Freigabe zum Passieren von einer geeigneten Person überprüft werden, wie. z.B. bei Überschwemmungen, umgefallenen Bäumen, etc.
  • Bei Abschnitten entlang befahrener Straßen und Wegen ist von allen Teilnehmern die Straßenverkehrsordnung einzuhalten, d.h.  u.a. auch schmal laufen und den Straßenverkehr  beachten.

Eingreifen bei Missachtung

  • Der Laufgruppenleiter ist verantwortlich für die ordnungsgemäße Durchführung. Seinen Anweisungen ist zu folgen. Dies sollte allen Teilnehmern bewusst sein. Er hat das Recht bei Missachtung einzugreifen, bzw. zu ermahnen.

Verhalten bei Verletzungen

  • Der Laufgruppenleiter kümmert sich um Verletzte bzw. bestimmt jemanden der sich kümmert. Verletzte die nicht mehr weiterlaufen können, lässt man nie allein. Evtl. Hilfe von außen rufen, d.h. es sollte ein Handy in der Gruppe mitgeführt werden, möglichst auch ein Erste Hilfe Set.

Überwachen und Beobachten

  • Der Laufgruppenleiter sollte alle Teilnehmer stets im Blick haben oder zumindest wissen wo sie sich aufhalten. Daher sollten Laufgruppen nicht mehr als 15 Personen stark sein.
  • Für den Ruhrklippenlauf bedeutet dies auf Grund der hohen Teilnehmerzahl pro Gruppe, dass der Laufgruppenleiter Hilfskräfte einsetzt, die sowohl am Anfang und am Ende der Gruppe laufen, als auch bei Straßenquerungen die Straße in beiden Fahrtrichtungen absperren, in etwa wie bei Schülerlotsen.
  • Passen Teilnehmer auf Grund Ihrer Leistung oder momentanen körperlichen Verfassung nicht in die Gruppe, so ist eine entsprechende Empfehlung die Gruppe zu wechseln auszusprechen bzw. schön möglichst vor dem Lauf anzuweisen.
  • Bei bedenklichen Umgebungsbedingungen wie z.B. Gewitter, Sturm, Blitz, Glatteis und extremer Hitze oder zu hoher Ozonwerte sind die Teilnehmer zu schützen, bzw. muss ein Training evtl. abgebrochen werden